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Die Sache mit der
Mietkaution

Drei
Kaltmieten Kaution: Wer
als Mieter die
Sicherheit als
Bar-Kaution leistet,
sollte prüfen, ob dieses
Geld nicht besser
angelegt werden kann.
Wir zeigen Ihnen die
Möglichkeiten, wie man
mehr mit dem
Kautionsgeld
erwirtschaftet!
Die
Mietkaution muss keine
Niedrigzins- Anlage
sein!
Jeder Mieter kennt das
Problem: Mit der
Unterschrift unter den
Mietvertrag wird auch
die Kaution fällig. Sie
darf in drei Raten
gezahlt werden, üblich
ist aber oft die
sofortige Hinterlegung.
Der Zugriff auf
die Bar-Kaution ist für
die gesamte Dauer der
Mietzeit gesperrt.
Das gilt auch für
die in dieser Zeit
angefallenen Zinsen bzw.
Kursgewinne.
Gesetzlich
vorgeschrieben ist, dass
die Kaution
mindestens zum dem für
Spareinlagen mit
dreimonatiger
Kündigungsfrist üblichen
Zinssatz angelegt
wird. Natürlich werden
auch nur die mageren
gesetzlichen Zinsen
gezahlt. In
Niedrigzinsphasen sind
dies allenfalls 1
Prozent, in
Hochzinsphasen aber auch
kaum mehr als 2 Prozent.
Eigentlich
ist die Mietkaution
"totes Kapital" für den
Mieter
Die Frage ist: Könnte
das Geld nicht besser
angelegt werden?
Als Alternative zum
Sparbuch bieten sich
andere Sicherheiten
a n.
Seit dem 1.9.2001 ist
vom Gesetzgeber
eine deutlich höhere
Flexibilität bei der
Wahl der
Kautionshinterlegung
ermöglich worden.
Sogar die Hinterlegung
von Aktien ist möglich.
Das Risiko starker
Wertschwankungen würde
somit in Kauf genommen.
Das könnte für den
Vermieter unter
Umständen eine geringere
Sicherheit bedeuten,
langfristig stellen
Aktien jedoch immer noch
die Anlageform mit den
höchsten Renditechancen
dar.
Es
können natürlich auch
"mündelsichere Anlagen"
als Kautionsform gewählt
werden.
Diese wären dann zu 100%
über Kommunen
sowie der
Bundesregierung
abgesichert.
Schon bei Abschluss des
Mietvertrags sollte auf
eine günstige
Anlage des Geldes
geachtet werden. So
vermeiden Sie mögliche
Verluste:
-
Sprechen Sie mit dem
Vermieter oder der
Hausverwaltung, dass
gem.
§ 551 Abs.
3 u. 4 BGB die
Sicherheitsleistung
der Mietkaution frei
wählbar ist.
Eine zum Nachteil
des Mieters
abweichende
Vereinbarung ist
unwirksam.
-
Weisen Sie darauf
hin, dass ein
höherer Zinsertrag
auch die Sicherheit
für den Vermieter
erhöht, da eine
Zinsauszahlung
gesetzlich nicht in
Frage kommt. Die
Kaution wird erst am
Ende des
Mietverhältnisses
fällig.
-
Bieten Sie notfalls
eine
Bearbeitungsgebühr
für den möglichen
Mehraufwand an. Dies
können durchaus
50,00 Euro sein.
Diesen Betrag holen
Sie bei langjährigen
Mietverhältnissen
durch den Zinsgewinn
mehrfach wieder
heraus.
Was ist, wenn der
Mietvertrag schon länger
läuft und die Kaution
schon hinterlegt wurde?
Mieter haben
grundsätzlich die
Möglichkeit, die Kaution
zu wechseln,
sofern die vertraglich,
vereinbarte Kautionshöhe
nicht unterschritten
wird und der Geldbetrag
direkt von der einen,
zur anderen
Kautionsmöglichkeit
geswitscht wird.
Rechenbeispiel:
Soviel Geld verschenken
Sie mit einer
herkömmlichen Barkaution
oder einem Verpfändeten
Sparbuch: Das
Mietverhältnis dauert 5
Jahre. Sie haben 3
Monatsmieten in Höhe von
800 Euro hinterlegt,
also 2.400 Euro.
Bei einer Verzinsung von
1% erhalten Sie am Ende
122 Euro Zinsen.
Die
Eurocondi GmbH hätte in
dieser Zeit ein
prognostiziertes
Ergebnis von
2.400
Euro erzielt!
Auf eine
Bankbürgschaft mit
jährlich ca. 2% Gebühren
sollten Sie ganz
verzichten. Diese kostet
Ihnen nur Geld, anstatt
sie damit Erträge
erwirtschaften!

Wichtiger Hinweis:
Das Geld für die Kaution
sollte unbedingt nicht
im Vermögen des
Vermieters verwahrt
werden. Der Mieter hat
auf diese getrennte
Aufbewahrung auch einen
Rechtsanspruch. Wird der
Vermieter insolvent,
können nicht getrennt
geführte Konten, Gelder
usw. in die
Insolvenzmasse fallen
und sind für den Mieter
dann verloren.
Abschließend noch ein
steuerlicher Hinweis:
Erträge aus
Mietkautionen sind
natürlich auch
Einkommensteuerpflichtig
und müssen ggf.
deklariert werden, wenn
nicht alle Erträge des
Mieters so gering sind,
dass sie unter dem
Sparerfreibetrag liegen.

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