Die Sache mit der Mietkaution

 

Drei Kaltmieten Kaution: Wer als Mieter die Sicherheit als Bar-Kaution leistet, sollte prüfen, ob dieses Geld nicht besser angelegt werden kann. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten, wie man mehr mit dem Kautionsgeld erwirtschaftet!

 

 Die Mietkaution muss keine Niedrigzins- Anlage sein!

 

Jeder Mieter kennt das Problem: Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag wird auch die Kaution fällig. Sie darf in drei Raten gezahlt werden, üblich ist aber oft die sofortige Hinterlegung. Der Zugriff auf die Bar-Kaution ist für die gesamte Dauer der Mietzeit gesperrt. Das gilt auch für die in dieser Zeit angefallenen Zinsen bzw. Kursgewinne. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Kaution mindestens zum dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz angelegt wird. Natürlich werden auch nur die mageren gesetzlichen Zinsen gezahlt. In Niedrigzinsphasen sind dies allenfalls 1 Prozent, in Hochzinsphasen aber auch kaum mehr als 2 Prozent.

 

 Eigentlich ist die Mietkaution

"totes Kapital" für den Mieter

 

Die Frage ist: Könnte das Geld nicht besser angelegt werden?

Als Alternative zum Sparbuch bieten sich andere Siche
rheiten an. Seit dem 1.9.2001 ist vom Gese
tzgeber eine deutlich höhere Flexibilität bei der Wahl der Kautionshinterlegung ermöglich worden. Sogar die Hinterlegung von Aktien ist möglich. Das Risiko starker Wertschwankungen würde somit in Kauf genommen. Das könnte für den Vermieter unter Umständen eine geringere Sicherheit bedeuten, langfristig stellen Aktien jedoch immer noch die Anlageform mit den höchsten Renditechancen dar. Es können natürlich auch "mündelsichere Anlagen" als Kautionsform gewählt werden. Diese wären dann zu 100% über Kommunen sowie der Bundesregierung abgesichert.

Schon bei Abschluss des Mietvertrags sollte auf eine günsti
ge Anlage des Geldes geachtet werden. So vermeiden Sie mögliche Verluste:

  • Sprechen Sie mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung, dass gem. § 551 Abs. 3 u. 4 BGB die Sicherheitsleistung der Mietkaution frei wählbar ist. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

  • Weisen Sie darauf hin, dass ein höherer Zinsertrag auch die Sicherheit für den Vermieter erhöht, da eine Zinsauszahlung gesetzlich nicht in Frage kommt. Die Kaution wird erst am Ende des Mietverhältnisses fällig.

  • Bieten Sie notfalls eine Bearbeitungsgebühr für den möglichen Mehraufwand an. Dies können durchaus 50,00 Euro sein. Diesen Betrag holen Sie bei langjährigen Mietverhältnissen durch den Zinsgewinn mehrfach wieder heraus.

 

 

Was ist, wenn der Mietvertrag schon länger läuft und die Kaution schon hinterlegt wurde?

Mieter haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Kaution zu wechseln, sofern die vertraglich, vereinbarte Kautionshöhe nicht unterschritten wird und der Geldbetrag direkt von der einen, zur anderen Kautionsmöglichkeit geswitscht wird.

 

Rechenbeispiel:
Soviel Geld verschenken Sie mit einer herkömmlichen Barkaution oder einem Verpfändeten Sparbuch: Das Mietverhältnis dauert 5 Jahre. Sie haben 3 Monatsmieten in Höhe von 800 Euro hinterlegt, also 2.400 Euro.

 

Bei einer Verzinsung von 1% erhalten Sie am Ende 122 Euro Zinsen.

 

Die Eurocondi GmbH hätte in dieser Zeit ein prognostiziertes Ergebnis von  2.400 Euro erzielt!

 

Auf eine Bankbürgschaft mit jährlich ca. 2% Gebühren sollten Sie ganz verzichten. Diese kostet Ihnen nur Geld, anstatt sie damit Erträge erwirtschaften!


Wichtiger Hinweis: Das Geld für die Kaution sollte unbedingt nicht im Vermögen des Vermieters verwahrt werden. Der Mieter hat auf diese getrennte Aufbewahrung auch einen Rechtsanspruch. Wird der Vermieter insolvent, können nicht getrennt geführte Konten, Gelder usw. in die Insolvenzmasse fallen und sind für den Mieter dann verloren.

Abschließend noch ein steuerlicher Hinweis: Erträge aus Mietkautionen sind natürlich auch Einkommensteuerpflichtig und müssen ggf. deklariert werden, wenn nicht alle Erträge des Mieters so gering sind, dass sie unter dem Sparerfreibetrag liegen.